Dienstag, 7. September 2010, 06:19 UTC+2
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Club Hatzer e.V.
Registrierter Verein:
Bescheid vom 26. Februar 2008, GZ: XV-8253
Vereinsbehörde: Bundespolizeidirektion Wien ZVR 744067378
http://zvr.bmi.gv.at/Start
Vereinsgründer:
Jürgen Stanzer, Ivo Jovanovic
Der Club wurde Anfang 2008 ins Leben gerufen und hat nun bereits fast 70 Mitglieder.
Der Club unternimmt regelmäßig gemeinsame Aktivitäten, welche natürlich vorrangig in die Richtung Auto- und Motorrad ausgerichtet sind. Es werden regelmäßige Treffen abgehalten, diverse Events (z. B. Summer Session, Streetsoccercup,...) veranstaltet, gemeinsame Ausflüge (Ausfahrten, Besuch von Messen und Großereignissen, etc.) uvm. unternommen. Eine jährliche Clubversammlung und eine Weihnachtsfeier gehören natürlich ebenfalls zum „Programm“.
Mitglieder des „Auto- und Motorradclub Hatzer“ haben einen eigenen – nicht einsehbaren – Forumsbereich auf der Internetplattform hatzer.at zur Verfügung. Hier können die Clubmitglieder quasi untereinander bleiben und auch „Clubnews“ werden – neben einer Mailverständigung – meist zuerst hier bekanntgegeben. Somit ist man als Clubmember immer „up-to-date“.
Des weiteren haben unsere Mitglieder den Vorteil bei einigen Vertragspartnern (z. B. pickart, stahlgruber, ...) von hatzer.at besondere Konditionen/Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
Zusätzliche „Goodies“ für Clubmitglieder:
- freier Eintritt bei Hatzer-Events
- verbilligte Preise auf Hatzer-Fanartikel
- clubhatzer-Mailadresse (Beispiel: username@clubhatzer.at)
- Webspace auf clubhatzer.at
Die Beitrittsgebühr für eine Clubmitgliedschaft beträgt einmalig EUR 25,--.
Das Jahr des Eintritts in den Club ist „gratis“. Für jedes weitere Jahr wird per Jänner ein Clubbeitrag in der Höhe von EUR 25,-- fällig.
Jedes Clubmitglied ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet was clubintern passiert, besprochen oder vorangekündigt wird. Ein Verstoss gegen diese Regel wird je nach Absprache entweder mit einer Verwarnung oder sofortigem Ausschluss aus dem Club geahndet.
INTERESSE AM CLUB?
Wenn auch Du Clubmitglied beim „Auto- und Motorradclub Hatzer e.V.“ werden möchtest dann lade Dir bitte den CLUBANTRAG sowie die CLUB RICHTLINIEN herunter und übermittle diese ausgefüllt per Mail an club@hatzer.at oder per Post an Auto- und Motorradclub Hatzer e.V., Wagramer Straße 97-103/9/10, 1220 Wien.
Clubantrag (pdf)
Club Richtlinien (pdf)
Bei Rückfragen oder Problemen steht Dir das Team natürlich gerne unter club@hatzer.at zur Verfügung.
VORSTAND
Obmann: Jürgen Stanzer (juergen@hatzer.at)
Obmann Stellvertreter: Christopher Henrich (thc@hatzer.at)
Schriftführer: Manuel Marchal (moch@hatzer.at)
Kassier: Andreas Laga (lagandi@hatzer.at)
STATUTEN DES VEREINS
(Download als pdf -> klick)
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
§ 2: Zweck
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
3.1. Mitgliedsbeiträge 3.2. Erträgnisse aus Veranstaltungen und Auftritten 3.3. Einnahmen aus Werbung und von Sponsoren
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereines sind:
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
Die Außerordentliche Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben, sofern der Vorstand keinen Einwand erhebt. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der Vorstand kann beschließen, dass außerordentliche Mitglieder zu ordentlichen Mitglieder werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft ist jährlich befristet, und gilt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12 des laufenden Jahres. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 1 Jahr. Kündigungsfrist bist 30.11. des laufenden Jahres.
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt des Mitgliedes, durch Streichung des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes und bei Auflösung des Vereines. Die Beendigung der Mitgliedschaft entbindet nicht von der Erfüllung der bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber. Die Kündigung muss schriftlich per Mail, oder Brief an den Vorstand erfolgen. Kündigungsfrist spätestens 1 Monat vor Jahresende. Falls die Kündigung nicht oder zu Spät erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft Automatisch um ein weiteres Jahr. Rückerstattung von Beiträgen: Ausgeschlossene und ausgetretene Mitglieder haben auf die Rückerstattung von Beiträgen keinen Anspruch.
§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die dafür vorgesehenen Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Schaden nehmen könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Die Einzahlung muss bis spätestens 15.01. des laufenden Jahres erfolgen.
§ 8: Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).
§ 9: Generalversammlung
a. Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung, b. Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG), c. Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten), d. Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten) binnen vier Wochen statt.
§ 10: Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: a) Beschlussfassung über den Voranschlag; b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer; c) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer; d) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein; e) Entlastung des Vorstands; f) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder; g) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft; h) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins; i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
§ 11: Vorstand
§ 12: Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
§ 14: Rechnungsprüfer
§ 15: Schiedsgericht
§ 16: Freiwillige Auflösung des Vereins
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